Ich moechte noch ein wenig den Punkt der Abgabe einer Steuererklaehrung in Thailand anhand des thailaendischen Steuergesetzes beleuchten.
Grundsaetzlich ist die Pflicht eine Steuererklaerung in TH abzugeben in Sektion 56 des Steuergesetzes geklaert.
Hier der wesentliche Ausschnitt davon:
"มาตรา ๕๖ ให้บุคคลทุกคน เว้นแต่ผู้เยาว์ หรือผู้ที่ศาลสั่งให้เป็นคนไรความสามารถหรือเสมือนไร้ความสามารถยื่นรายการเกี่ยวกับเงินได้พึงประเมินที่ตนได้รับในระหว่างปีภาษีที่ล่วงมาแล้วพร้อมทั้งข้อความอื่น ๆ ภายในเดือนมีนาคม ทุก ๆ ปี ตามแบบที่อธิบดีกำหนดต่อเจ้าพนักงานซึ่งรัฐมนตรีแต่งตั้งถ้าบุคคลนั้น
(๑) ไม่มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเกิน ๖๐,๐๐๐ บาท
(๒) ไม่มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเฉพาะตามมาตรา ๔๐ (๑) ประเภทเดียวเกิน ๑๒๐,๐๐๐ บาท
(๓) มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเกิน ๑๒๐,๐๐๐ บาท
(๔) มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเฉพาะตามมาตรา ๔๐ (๑) ประเภทเดียวเกิน ๒๒๐,๐๐๐ บาท
... "
Und hier das Ganze auf deutsch:
"Sektion 56 Jede Person, ausser Minderjarhrige, oder Personen denen das Gericht die Muendigkeit abgesprochen hat, geben ihren Finanzbericht ueber das eigene versteuerungswuerdige Einkommen aus dem vergangen Steuerjahr, inklusive der dazugehoerigen sonstigen Dokumente, binnen des Monats Maerz eines jeden Jahres, gemaess der Art und Weise wie sie vorgeschrieben wird ab falls die Person
(1) Keinen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr ueber 60,000 THB
(2) Keinen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr
ausschliesslich aus Einkommen gemaess Sektion 40 (1) aus einer einzelnen Sorte ueber 120,000 THB
(3) Einen Ehemann oder eine Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr ueber 120,000 THB
oder
(4) Einen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr
ausschliesslich aus Einkommen gemaess Sektion 40 (1) aus einer einzelnen Sorte ueber 220,000 THB
Liegt.
....."
Hier muss man nun ganz genau interpretieren was mit dem Terminus
"versteuerungswuerdigen Einkommen " gemeint sein soll.
Grundsaetzlich ist die komplette Aufstellung dieser Einkommen in Sektion 40 aufgefuehrt.
Das sollte jedoch niemanden zu der vorschnellen Annahme verleiten, dass automatisch alle Einkommen aus dieser Liste auch direkt zu Buche schlagen.
Es muessen auch die Sektionen 41 und 42 mit in die Betrachtung einbezogen werden, da diese festlegen was wann ueberhaupt besteuerbar ist.
Sektion 41 schraenkt ein das die Quelle dieses Einkommens aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit oder Eigentum sein muss. Und wenn diese Quellen im Ausland befindlich sind dann muss man noch dazu Steuerbuerger in Thailand sein wenn das Einkommen entsteht und es muss nach TH eingefuehrt werden. Erst dann ist dieses als persoenliches Einkommen zu Werten.
Section 42 enthalt weiterhin eine Aufstellung aller Einkommen welche ueberhaupt nicht steuerlich zu Werten sind.
Das bedeutet fuer Sektion 56 somit:
1. "Jede Person" kann nicht mit jeder einzelnen individuellen Person gleichgesetzt werden und ein "versteuerungswuerdigen Einkommen" nicht einfach pauschal mit irgend einem Einkommen aus Sektion 40, sondern es muessen zunaechst erst mal Sektion 41 und 42 mit dazugezogen werden.
Denn sonst waere jeder Tourist der in seinem Heimatland arbeitet und fuer drei Wochen nach Thailand faehrt bereits nach Sektion 56 verpflichtet eine Steuererklaerung abzugeben. Das das totaler Unsinn und eine Fehlinterpretation von Sektion 56 ist liegt klar auf der Hand.
Obwohl dieser Tourist, rein dem Text nach, unter "Jede Person" faellt und er sicher auch er ein persoehnliches Einkommen von mehr als 60,000 THB oder 120,000 THB aus Arbeit haben wird und wer weis was noch alles fuer Einkommen, so faellt er sicher nicht unter die Pflicht eine Steuererklaerung abzugeben, obwohl alle Kriterien aus Sektion 56 zutreffen.
Das nun alles im Hinterkopf gemerkt und nun bezogen auf den ganz normalen Otto Normalrentner mit einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in einer Hoehe die ihm gerade mal die 65,000 THB pro Monat fuer die Aufenthaltsverlaengerung ermoeglicht, und ohne weiteren Einkommensarten bedeutet das:
1. Dieses Einkommen ist ein Einkommen welches in die Aufstellung von Sektion 40 Passt
ABER
2. Es ist kein Einkommen welches durch Arbeitstaetigkeit im Ausland, waehrend die Person Steuerbuerger in TH war oder ist, durch ihn erwirtschaftet wurde, gemaesst Sektion 41 Absatz 2
UND
3. Es ist schon garnicht ein Einkommen, welches von Otto Normalrentner durch eine Geschaeftstaetigkeit oder durch Eigentum im Ausland erzielt wurde waehrend er in TH Steuerbuerger war oder ist.
Tatsaechlich ist es eine Versicherungsleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sozialgezetzbuch und diese Leistungen sind gemaess Sektion 42 (25) steuerlich freigestellt.
Hier dann noch zum Anschluss Sektion 42 (25) In TH und DE.
"มาตรา ๔๒ เงินได้พึงประเมินประเภทต่อไปนี้ ให้ได้รับยกเว้นไม่ต้องรวมคำนวณ
...
...
(๒๕) เงินประโยชน์ทดแทนที่ผู้ประกันตนได้รับจากกองทุนประกันสังคมตามกฎหมายว่าด้วยการประกันสังคม
...
..."
Und auf deutsch:
Sektion 42 Versteuerungswuerdiges Einkommen der hier aufgefuehrten Arten sind ausgenommen und muessen nicht dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden.
...
...
(25) Leistungen welche ein Versicherungsnehmer aus dem Fonds der Sozialversicherung gemaess des Sozialversicheungsgesetzes erhaelt.
...
..."
Hier ist die zweite Begruendung warum die Altersrente von Otto Normalrentner nicht der Thailaendischen steuerpflicht unterliegt und daher auch keine Steuererklaerung abgegeben werden muss.