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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 110181 mal)

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kalasin

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #555 am: 13. Januar 2025, 03:30:36 »

Sehr Interessant. Thailand ist berechtigt Steuern auf Einkommen zu erheben, was bis 2024 nicht gemacht wurde wird jetzt durchgesetzt.
Lt. DBA ist Thailand berechtig Steuern zu erheben.

Ein paar Auszüge:
                Das DBA gilt nur für Einkommensteuern, nämlich die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Mineralölsteuer.
               Im Allgemeinen legt das DTA keine bestimmten Einkommensarten und Steuersätze fest. Es legt fest, ob das Quellen- oder das                          Wohnsitzland berechtigt ist, bestimmte Einkünfte zu besteuern.

 Das Wohnsitzland behält das Recht, das Einkommen zu besteuern, das bereits im Quellenland besteuert wurde. Es berechnet seine Steuer auf der Grundlage des Gesamteinkommens des Steuerzahlers, einschließlich des Einkommens aus dem anderen Land, das gemäß dem DBA in diesem anderen Land besteuert wird. Es gestattet jedoch einen Abzug von seiner eigenen Steuer für die im anderen Land gezahlte Steuer.


https://www.rd.go.th/english/21973.html

Das wird von allen außer acht gelassen. Also versucht weiter unter dem Radar zu bleiben, bis Deutschland bei der Steuer zuschlägt in 10 Jahre rückwirkend.

Der letzte Teil des Doppelbesteuerungsabkommens sieht Verwaltungshilfe wie Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und Streitbeilegungsverfahren vor.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #556 am: 13. Januar 2025, 07:37:16 »

Sehr Interessant. Thailand ist berechtigt Steuern auf Einkommen zu erheben, was bis 2024 nicht gemacht wurde wird jetzt durchgesetzt.
Lt. DBA ist Thailand berechtig Steuern zu erheben.

Ein paar Auszüge:
                Das DBA gilt nur für Einkommensteuern, nämlich die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Mineralölsteuer.
               Im Allgemeinen legt das DTA keine bestimmten Einkommensarten und Steuersätze fest. Es legt fest, ob das Quellen- oder das                          Wohnsitzland berechtigt ist, bestimmte Einkünfte zu besteuern.

 Das Wohnsitzland behält das Recht, das Einkommen zu besteuern, das bereits im Quellenland besteuert wurde. Es berechnet seine Steuer auf der Grundlage des Gesamteinkommens des Steuerzahlers, einschließlich des Einkommens aus dem anderen Land, das gemäß dem DBA in diesem anderen Land besteuert wird. Es gestattet jedoch einen Abzug von seiner eigenen Steuer für die im anderen Land gezahlte Steuer.


https://www.rd.go.th/english/21973.html

Das wird von allen außer acht gelassen. Also versucht weiter unter dem Radar zu bleiben, bis Deutschland bei der Steuer zuschlägt in 10 Jahre rückwirkend.

Der letzte Teil des Doppelbesteuerungsabkommens sieht Verwaltungshilfe wie Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und Streitbeilegungsverfahren vor.

Thailand ist ein souverainer Staat und kann seine Steuergesetzes so gestalten wie es das fuer richtig haelt.
Das DBA spricht Thailand kein Besteuerungsrecht oder gar eine Besteuerungspflicht zu. Es ist ein Abkommen in dem sich TH und DE, in diesem Falle, dazu geeinigt haben, moegliche Steuerzahlungen gegenseigig anzuerkennen. Es schreibt TH jedoch nicht vor irgendetwas zu besteuern oder nicht zu besteuern. Es latest TH lediglich den Vortritt in den Genuss von Steuern zu kommen.

DE verzichtet in diesem Falle zunaechst erst einmal auf due Besteuerung einer Person welche in TH ansaessig ist damit TH die Moeglichkeit erhaelt Steuern von dieser Person, aufgrund der souverainen thailaendischen Gesetzgebung, zu erheben weil diese Person ja nun in TH lebt und dessen Infrastruktur nutzt. Wenn dann diese Person tatsaechlich in TH Steuern bezahlt, weil das thailaendische Gesetz fuer diese Person die passende Grundlage aufweist, dann kann DE diesen Betrag nicht mehr einfordern.

Wurde das nicht so gehandhabt dann koennte TH in keinem Falle Steuern erhalten weil das DBA dieses ja dadurch verhindern wuerde dass ja nann bereits Steuern in DE gezahlt wurden.

Was das DBA letztendlich ermoeglicht ist, wen TH eine Steuer verlangt, man die Zahlungen welche in DE geleistet wurden gegenrechnen kann und umgekehrt. Aus diesem Weise soll verhindern werden dass DE und TH den Steuerpflichtigen belasten und so eine doppelte Besteuerung entsteht.
« Letzte Änderung: 13. Januar 2025, 07:44:12 von GuntramSchlemminger »
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Jochen57

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #557 am: 13. Januar 2025, 13:20:50 »

Um zur Abwechslung mal wieder etwas aus der Praxis zu berichten: ich war heute auf dem hiesigen Finanzamt und habe meine Steuererklärung abgegeben. Nach Abzug sämtlicher Freibeträge blieb bei meiner kleinen gesetzlichen Rente nichts mehr zu versteuern übrig. Einen entsprechenden Beleg mit Betrag 0 bekam ich unaufgefordert ausgehändigt. Somit habe ich nunmehr einen Beleg, den ich bei der nächsten EOS im Dezember mitnehmen und der Immigration vorlegen werde, falls danach gefragt werden sollte. Für mich erstaunlich war, dass die monatlichen Zahlungen an meine Frau in Höhe von jeweils 10,000 Baht voll anerkannt und abgezogen wurden. Wenn das und der derzeit schlechte Umrechnungskurs nicht gewesen wäre, hätte ich schon einige tausend Baht an Steuer entrichten müssen. Nicht angegeben habe ich meine Betriebsrente, die ja schon in Deutschland versteuert wird und bin dem Rat von Scaramanga gefolgt und habe die Zinseinkünfte nicht angegeben, da darauf ja ebenfalls bereits Steuern entrichtet wurden.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #558 am: 13. Januar 2025, 16:38:23 »

Ich moechte noch ein wenig den Punkt der Abgabe einer Steuererklaehrung in Thailand anhand des thailaendischen Steuergesetzes beleuchten.

Grundsaetzlich ist die Pflicht eine Steuererklaerung in TH abzugeben in Sektion 56 des  Steuergesetzes geklaert.

Hier der wesentliche Ausschnitt davon:

"มาตรา ๕๖ ให้บุคคลทุกคน เว้นแต่ผู้เยาว์ หรือผู้ที่ศาลสั่งให้เป็นคนไรความสามารถหรือเสมือนไร้ความสามารถยื่นรายการเกี่ยวกับเงินได้พึงประเมินที่ตนได้รับในระหว่างปีภาษีที่ล่วงมาแล้วพร้อมทั้งข้อความอื่น ๆ ภายในเดือนมีนาคม ทุก ๆ ปี ตามแบบที่อธิบดีกำหนดต่อเจ้าพนักงานซึ่งรัฐมนตรีแต่งตั้งถ้าบุคคลนั้น

(๑) ไม่มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเกิน ๖๐,๐๐๐ บาท

(๒) ไม่มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเฉพาะตามมาตรา ๔๐ (๑) ประเภทเดียวเกิน ๑๒๐,๐๐๐ บาท

(๓) มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเกิน ๑๒๐,๐๐๐ บาท

(๔) มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเฉพาะตามมาตรา ๔๐ (๑) ประเภทเดียวเกิน ๒๒๐,๐๐๐ บาท
... "

Und hier das Ganze auf deutsch:

"Sektion 56 Jede Person, ausser Minderjarhrige, oder Personen denen das Gericht die Muendigkeit abgesprochen hat, geben ihren Finanzbericht ueber das eigene versteuerungswuerdige Einkommen aus dem vergangen Steuerjahr, inklusive der dazugehoerigen sonstigen Dokumente, binnen des Monats Maerz eines jeden Jahres, gemaess der Art und Weise wie sie vorgeschrieben wird ab falls die Person

(1) Keinen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr ueber 60,000 THB

(2) Keinen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr
ausschliesslich aus Einkommen gemaess Sektion 40 (1) aus einer einzelnen Sorte ueber 120,000 THB

(3) Einen Ehemann oder eine Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr ueber 120,000 THB

oder

(4) Einen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr
ausschliesslich aus Einkommen gemaess Sektion 40 (1) aus einer einzelnen Sorte ueber 220,000 THB
Liegt.
....."

Hier muss man nun ganz genau interpretieren was mit dem Terminus
"versteuerungswuerdigen Einkommen " gemeint sein soll.

Grundsaetzlich ist die komplette Aufstellung dieser Einkommen in Sektion 40 aufgefuehrt.
Das sollte jedoch niemanden zu der vorschnellen Annahme verleiten, dass automatisch alle Einkommen aus dieser Liste auch direkt zu Buche schlagen.
Es muessen auch die Sektionen 41 und 42 mit in die Betrachtung einbezogen werden, da diese festlegen was wann ueberhaupt besteuerbar ist.

Sektion 41 schraenkt ein das die Quelle dieses Einkommens aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit oder Eigentum sein muss. Und wenn diese Quellen im Ausland befindlich sind dann muss man noch dazu Steuerbuerger in Thailand sein wenn das Einkommen entsteht und es muss nach TH eingefuehrt werden.  Erst dann ist dieses als persoenliches Einkommen zu Werten.
Section 42 enthalt weiterhin eine Aufstellung aller Einkommen welche ueberhaupt nicht steuerlich zu Werten sind.

Das bedeutet fuer Sektion 56 somit:
1. "Jede Person" kann nicht mit jeder einzelnen individuellen Person gleichgesetzt werden und ein "versteuerungswuerdigen Einkommen" nicht einfach pauschal mit irgend einem Einkommen aus Sektion 40, sondern es muessen zunaechst erst mal Sektion 41 und 42 mit dazugezogen werden.

Denn sonst waere jeder Tourist der in seinem Heimatland arbeitet und fuer drei Wochen nach Thailand faehrt bereits nach Sektion 56 verpflichtet eine Steuererklaerung abzugeben. Das das totaler Unsinn und eine Fehlinterpretation von Sektion 56 ist liegt klar auf der Hand.

Obwohl dieser Tourist, rein dem Text nach, unter "Jede Person" faellt und er sicher auch er ein persoehnliches Einkommen von mehr als 60,000 THB oder 120,000 THB aus Arbeit haben wird und wer weis was noch alles fuer Einkommen, so faellt er sicher nicht unter die Pflicht eine Steuererklaerung abzugeben, obwohl alle Kriterien aus Sektion 56 zutreffen.

Das nun alles im Hinterkopf gemerkt und nun bezogen auf den ganz normalen Otto Normalrentner mit einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in einer Hoehe die ihm gerade mal die 65,000 THB pro Monat fuer die Aufenthaltsverlaengerung ermoeglicht, und ohne weiteren Einkommensarten bedeutet das:

1. Dieses Einkommen ist ein Einkommen welches in die Aufstellung von Sektion 40 Passt
ABER
2. Es ist kein Einkommen welches durch Arbeitstaetigkeit im Ausland, waehrend die Person Steuerbuerger in TH war oder ist, durch ihn erwirtschaftet wurde, gemaesst Sektion 41 Absatz 2
UND
3. Es ist schon garnicht ein Einkommen, welches von Otto Normalrentner durch eine Geschaeftstaetigkeit oder durch Eigentum im Ausland erzielt wurde waehrend er in TH Steuerbuerger war oder ist.
Tatsaechlich ist es eine Versicherungsleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sozialgezetzbuch und diese Leistungen sind gemaess Sektion 42 (25) steuerlich freigestellt.
Hier dann noch zum Anschluss Sektion 42 (25) In TH und DE.

"มาตรา ๔๒ เงินได้พึงประเมินประเภทต่อไปนี้ ให้ได้รับยกเว้นไม่ต้องรวมคำนวณ
...
...
(๒๕) เงินประโยชน์ทดแทนที่ผู้ประกันตนได้รับจากกองทุนประกันสังคมตามกฎหมายว่าด้วยการประกันสังคม
...
..."

Und auf deutsch:
Sektion 42 Versteuerungswuerdiges Einkommen der hier aufgefuehrten Arten sind ausgenommen und muessen nicht dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden.
...
...
(25) Leistungen welche ein Versicherungsnehmer aus dem Fonds der Sozialversicherung gemaess des Sozialversicheungsgesetzes erhaelt.
...
..."

Hier ist die zweite Begruendung warum die Altersrente von Otto Normalrentner nicht der Thailaendischen steuerpflicht unterliegt und daher auch keine Steuererklaerung abgegeben werden muss.

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Jochen57

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #559 am: 13. Januar 2025, 17:03:51 »

Wenn man hier keine Steuererklärung abgeben muss, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass man in D steuerpflichtig wird. Und da wiederhole ich für meine Person das, was ich vor einigen Wochen hier schon mal geschrieben habe: im Zweifelsfall bin ich lieber hier als in D Steuerzahler, denn so ist es für mich jedenfalls wesentlich günstiger. In D wäre ich wohl nicht ungeschoren davon gekommen
« Letzte Änderung: 13. Januar 2025, 17:36:36 von Jochen57 »
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #560 am: 13. Januar 2025, 18:28:22 »

Wenn man hier keine Steuererklärung abgeben muss, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass man in D steuerpflichtig wird. Und da wiederhole ich für meine Person das, was ich vor einigen Wochen hier schon mal geschrieben habe: im Zweifelsfall bin ich lieber hier als in D Steuerzahler, denn so ist es für mich jedenfalls wesentlich günstiger. In D wäre ich wohl nicht ungeschoren davon gekommen

Ja, wie man das mit DE dann machen soll, keine Ahnung. Nur Wenn TH due Besteuerung im Gesetz nicht vorsieht, dann kann man in TH nichts bezahlen weil die grsetzliche Grundlage fehlt. Oder wie soll das sonst gehen?
 
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Jochen57

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #561 am: 13. Januar 2025, 19:53:02 »

. Irgendwas stimmt hier nicht. Mal sehe ich meinen richtigen Kommentar, mal irgendeinen unsinnigen Text. ????????
« Letzte Änderung: 13. Januar 2025, 20:01:20 von Jochen57 »
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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #562 am: 13. Januar 2025, 19:53:47 »

.ich habe das nicht geschrieben
« Letzte Änderung: 13. Januar 2025, 20:01:51 von Jochen57 »
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karl

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #563 am: 13. Januar 2025, 21:22:54 »

wo kommt den wieder dieser Unsinn her ???

Zitat
den ich bei der nächsten EOS im Dezember mitnehmen und der Immigration vorlegen werde, falls danach gefragt werden sollte

da haben doch wirklich einige die Hosen mehr als voll und betreiben den voraus-eilenden Steuer-Gehorsam
und machen die Expats unglücklich, weil Sie dem Finanzamt in den Mund legen, Ich will Steuern bezahlen
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Philipp

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #564 am: 14. Januar 2025, 07:09:08 »


 weil Sie dem Finanzamt in den Mund legen, Ich will Steuern bezahlen

Ich bin immer noch der Meinung, als dies mit der Steuer auf Einkommen und den 180 Tagen kam, da waren die Rentner gar nicht gemeint.
Die hatten da auch ihre thailändischen Landsleute im Visier, welche im Ausland Geschafte machen und keine Steuern zahlen.

Aber wenn dann auf einmal die meisten Rentner darum betteln Steuern zu zahlen, wird das Finanzamt auch hellhörig und erfüllt den Wunsch.
Dumm gelaufen.


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jektor

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #565 am: 14. Januar 2025, 15:10:10 »

Hallo Karl, Hallo Jochen

Ihr habt vollkommen recht. Nicht zu vergessen die Steuerberater ( s. WOCHENWITZ ) welche ein gutes Geschaeft widern.

Vielleicht bekommen die Angsthasen vom Finanzamt eine besondere Auszeichnung fuer ueberragende Pflicherfuellung.  :-)

Gruesse

Jektor
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Bruno99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #566 am: 14. Januar 2025, 16:54:26 »

Vielleicht bekommen die Angsthasen vom Finanzamt eine besondere Auszeichnung fuer ueberragende Pflicherfuellung.  :-)

Das koennte noch gut moeglich sein   C--

Aber andererseits sind die hier wohnhaften Schweizer seitens der Botschaft informiert worden, wer Einkommen nach TH transferiert und laenger als 180 Tage in TH wohnt, sich mit der lokalen Finanzbehoerde fuer eine TIN zu melden, da die Botschaft eine Steuerpflicht anerkennt.

Auf das bereits erwaehnte Townhall-Meeting, durchgefuehrt vom Botschafter mit Personen der TH Steuerbehoerden, hat halt schon etwas mehr Fleisch am Knochen, als Aussagen von teilweise anonymen Schreibern.
Ist auch hier mal verlinkt worden, sonst findet mans auf YT.

Zusaetzlich stehen Auslandschweizern ein 10-sprachiges, mehrmals im Jahr erscheinendes, Informationsblatt zur Verfuegung, das Rentner, die hier in TH von ihrer Rente (AHV) leben, als steuerpflichtig informiert.
https://www.swissinfo.ch/ger/swiss-abroad/thailand-stopft-steuerschlupfloch-das-%C3%A4ndert-sich-f%C3%BCr-auslandschweizerinnen/75908837

Man kann die Info lesen, man kann sie aber auch ignorieren, das entscheidet doch jeder selber, obs aber mit Angsthasentum zu tun hat...   {--

Haetten die Deutschen ebenfalls einen solchen Service, wen wuerdet ihr dann fuer eure Entscheidung favorisieren   :}
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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #568 am: 14. Januar 2025, 18:35:03 »

Für mich erstaunlich war, dass die monatlichen Zahlungen an meine Frau in Höhe von jeweils 10,000 Baht voll anerkannt und abgezogen wurden.

Heisst das, dass ich den Lohn der Putzfrau und die Aufwendungen für die Mia Noi auch abziehen kann?
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Jochen57

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #569 am: 14. Januar 2025, 21:34:11 »

Kommt auf einen Versuch an, wenn du die Zahlungen nachweisen kannst. 55555 ;D .Ich überweise das jeden 1. auf ihr Konto. Und die ATM Belege hatte ich vorgelegt. Wie gesagt, ich war selbst überrascht, dass es akzeptiert wurde.
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