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Autor Thema: Neue Regeln beim E-Visa  (Gelesen 14250 mal)

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atm

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #30 am: 07. November 2023, 15:48:54 »

Das passhaltende Selfie  war vor 2 Jahren noch Pflicht zusammen mit dem "Thailand Pass", inzwischen braucht man das anscheinend nicht mehr ...
letztes jahr im dezember mußte ich es fuer das jahresvisum noch machen, scheint also nicht abgeschafft  ;)
Vor einem Monat e-Visa gemacht ,die Passhaltene Seite braucht man nicht mehr ,ebenso muss man das Deklaration Dokument nicht mehr ausdrucken und wieder hochladen, wird jetzt automatisch eingefügt mit deinem Namen.
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Helli

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #31 am: 07. November 2023, 16:02:09 »

Das passhaltende Selfie  war vor 2 Jahren noch Pflicht zusammen mit dem "Thailand Pass", inzwischen braucht man das anscheinend nicht mehr ...
letztes jahr im dezember mußte ich es fuer das jahresvisum noch machen, scheint also nicht abgeschafft  ;)
Vor einem Monat e-Visa gemacht ,die Passhaltene Seite braucht man nicht mehr ,ebenso muss man das Deklaration Dokument nicht mehr ausdrucken und wieder hochladen, wird jetzt automatisch eingefügt mit deinem Namen.

Dafür gibt es jetzt andere Sachen, die die neugierigen Thai-Behörden haben und anschließend wegheften wollen! z.B. eine handschriftliche Einladung meiner Gattin, dass ich mit ihr in meinem Haus auf ihrem Grundstück 90 Tage leben darf! :-)
Außerdem wollten sie letztes Jahr schon einen aktuellen Kontoauszug haben und dieses Jahr legten sie Wert darauf, dass da auch mein Name draufsteht ohne allerdings einen bestimmten Betrag aufzurufen, der drauf sein sollte.
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Kern

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #32 am: 07. November 2023, 19:04:10 »

Außerdem wollten sie letztes Jahr schon einen aktuellen Kontoauszug haben und dieses Jahr legten sie Wert darauf, dass da auch mein Name draufsteht ohne allerdings einen bestimmten Betrag aufzurufen, der drauf sein sollte.

Neue Änderung für das von mir gewünschte "NON-IMMIGRANT VISA (O) THAI FAMILY" (jedenfalls in München):
Zitat
Bitte laden Sie Ihre Finanzielle Nachweise hoch, die ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB (1.000 EUR) oder ein Guthaben von mindestens 400.000 THB (10.000 EUR) belegen, z. B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise

Quelle >> https://munich.thaiembassy.org/de/page/thaifamily?menu=61dc5800857ccc29b912ad03 <<

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Allerdings ist dieses Visum mit mehrfacher Einreise noch nicht zu finden.
Für manche Visa-Sorten gibt es immerhin schon diese Auskunft  ;D :

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namtok

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #33 am: 07. November 2023, 20:55:41 »

Das teuerste in der Liste:  Fuer ein Multiple Non Immigrant Businessvisum werden mindestens  3 Mio Baht gefordert.

Vor einem Monat e-Visa gemacht ,die Passhaltene Seite braucht man nicht mehr ,ebenso muss man das Deklaration Dokument nicht mehr ausdrucken und wieder hochladen, wird jetzt automatisch eingefügt mit deinem Namen.

Wie lang hat es dann ab Bezahlung bis zur Ausstellung gedauert ? 

Meine Erfahrung damit ist nicht die beste, da man bei der Wiedereroeffnung vor 2 Jahren erst ab Ende Nov das damals neue E Visum beantragen konnte, es kam dann bei der Einreise Anfang der 2. Dezemberwoche ein paar Stunden zu spaet.
Schon bei der Zwischenlandung war klar dass sich gleich was tut, nachdem der Status von 2 Wochen "pending" einen Schritt weitergesprungen war, aber leider war es nicht rechtzeitig genug fuer die Einreise in der Mailbox.
Nach den damaligen "Sandbox" - Regeln mit Abholung, Fahrt zum PCR-Test und anschliessender Quarantaeneunterkunft konnte man das auch nicht vor der Passkontrolle "aussitzen"...
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Helli

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #34 am: 07. November 2023, 21:38:36 »

Außerdem wollten sie letztes Jahr schon einen aktuellen Kontoauszug haben und dieses Jahr legten sie Wert darauf, dass da auch mein Name draufsteht ohne allerdings einen bestimmten Betrag aufzurufen, der drauf sein sollte.

Neue Änderung für das von mir gewünschte "NON-IMMIGRANT VISA (O) THAI FAMILY" (jedenfalls in München):
Zitat
Bitte laden Sie Ihre Finanzielle Nachweise hoch, die ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB (1.000 EUR) oder ein Guthaben von mindestens 400.000 THB (10.000 EUR) belegen, z. B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise

Quelle >> https://munich.thaiembassy.org/de/page/thaifamily?menu=61dc5800857ccc29b912ad03 <<

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Allerdings ist dieses Visum mit mehrfacher Einreise noch nicht zu finden.
Für manche Visa-Sorten gibt es immerhin schon diese Auskunft  ;D :


Nicht gefunden!

Das steht auf der Seite der Botschaft:
Non-Immigrant O
Visiting friends and family

Family of a Thai national (Immediate family includes spouse and children)

Ordinary passport holder wishing to stay with a family who is a Thai national in the following circumstances can apply for the Non-Immigrant type O Visa.
Spouse of a Thai national
Children of a Thai national (age must be under 20 years old unless they are unable to support themselves due to mental or physical condition)
Legally adopted child of a Thai national (age must be under 20 years old unless they are unable to support themselves due to a mental or physical condition)
Parent of a Thai national
Applicant has no age restriction in case that the child is under 20 years old.
Applicant has no age restriction in case that the child is under 20 years old.
Required Document
(Please check relevant embassy/ consulate's website for specifically required documents)

1. Passport or travel document with validity not less than 6 months.
2. Photograph of the applicant, taken within the past six months.
3. Financial evidence (e.g. bank statements, proof of earnings, proof of sponsorship from a third party).
4. Proof of relationship to a family in Thailand.
Spouse of a Thai national
Marriage certificate
A copy of a ID card of a Thai spouse
Children of a Thai national / Legally adopted child of a Thai national
Birth Certificate / Certificate of adoption
A copy of a ID card of a Thai parent
Parent of a Thai national
Birth Certificate / Certificate of adoption
A copy of a ID card of a Thai children
Details of accommodation in Thailand
Travel Booking confirmation


...nix mit bestimmter Geldsumme!

Text aus Frankfurt (auch ohne Geldsumme)
VISA TR1
Required Documents
Erforderliche Unterlagen
1. Biodata page of Passport or Travel Document
Personaldatenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Photograph taken within the last six months
Passbild (nicht älter als 6 Monate)
3. Document indicating current location
Nachweis des Wohnsitzes
Für Deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises
oder Meldebescheinigung in Deutschland
Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte
und Meldebescheinigung
4. Travel booking confirmation
Flugbestätigung mit Name des Passagiers, Flugnummer und Abflugund Ankunftsdatum
5. Proof of accommodation in Thailand, e.g. Accommodation bookings,
invitation letters from family/friends in Thailand
Nachweis einer Unterkunft in Thailand, z.B.
Hotelbuchungsbestätigung oder Mietvertrag oder
Einladungsschreiben mit Thai-Personalausweis (ID Card) oder
Reisepass von Familie/Freunden/Vermieter in Thailand



...sie sind wohl noch am basteln!
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kalasin

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #35 am: 07. November 2023, 23:59:57 »

 @Helli
 
Zitat
Nicht gefunden!
 Das steht auf der Seite der Botschaft:Non-Immigrant O   Visiting friends and family

 Welches O-Visa ist es? O!- O8 oder OA oder OX.
 Die Visa Anforderungen sind Berlin, München und Frankfurt gleich.

Habe aber etwas gefunden auf der Homepage der Thai Botschaft in Berlin.
 Wichtige Hinweise: (Important notes:)
 (DE) Inhaber eines Touristenvisums und eines Non-Immigrant-Visums müssen umgerechnet mind. 20.000 Thai Baht und zusammen als Familie     
  mind. 40.000 Thai Baht bei der Einreise in bar nachweisen können.
 (EN) Holders of a tourist visa and a non-immigrant visa must be able to provide the equivalent of at least 20,000 Thai Baht and together as a
 family at least 40,000 Thai Baht in cash upon entry.
 
Hier auch der Link:
https://berlin.thaiembassy.org/de/page/allgemeine-informationen?menu=624afc370442b4457e30b123
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Kern

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #36 am: 08. November 2023, 00:01:02 »

Helli, das ist der Knackpunkt (zumindest in München):
Zitat
Purpose of Visit : To stay with Thai family residing in Thailand (more than 60 days)

Also bis 59 Tagen Aufenthalt muss man zur Zeit keinerlei Geld nachweisen. Aber ab 61 bis 90 Tagen Aufenthalt schon.  }{
Und das Visa O mit mehrfacher Einreise wird (noch  ??? ) nicht angeboten. Noch heißt es:
Zitat
• Nach der Einreise nach Thailand: Aufenthaltsverlängerung (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) / Änderung der Visumart und Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) können bei der Immigrationsbüro im Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. +66-(0)-2141-9889 oder auf http://www.immigration.go.th beantragt werden. Die Verlängerung des Aufenthalts und die Änderung bestimmter Visumarten liegen im alleinigen Ermessen des Immigrationsbeamten.

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So ist es.
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Kern

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #37 am: 08. November 2023, 00:08:58 »

Hier auch der Link:
https://berlin.thaiembassy.org/de/page/allgemeine-informationen?menu=624afc370442b4457e30b123


Dadurch sehe ich, dass in Berlin schon alle Visa angeboten werden. (Noch  ???) ohne Geldnachweis,
aber anscheinend wird das gefordert:
Zitat
Formulare zum Herunterladen

Gesundheitszeugnis
Health_Insurance_Certificate
Foreign-Insurance-Certificate-New-for-Visa-O-A
Einladungschreiben-Unterkunftsbestaetigung-fuer-Evisum

Was für ein herrliches Durcheinander  :-)
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kalasin

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #38 am: 08. November 2023, 00:26:58 »

  Zum Verständnis:wenn ich das Visa O8 beantrage wird in München, Berlin und Frankfurt das gleiche gefordert.
 
  Required Documents                     O8
Erforderliche Unterlagen
1. Biodata page of Passport or Travel Document       
    Nachweis des Wohnsitzes
    Für Deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland
    Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel- Karte und Meldebescheinigung
2. Photograph taken within the last six months
    Passbild (nicht älter als 6 Monate)
3. Document indicating current location
4. Financial evidence showing monthly income of no less than
    40,000 THB or having the current balance of 400,000 THB, e.g. bank statements, proof of earnings
    Vermögensnachweis, die ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB oder einen aktuellen Kontostand von 400.000 THB belegen,
    z.B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise
5. Personal details of a family in Thailand, e.g. ID card, Passport and the visa page or stay permit in Thailand
   Persönliche Daten der Familie in Thailand, z.B. Personalausweis, Reisepass und die Visumseite oder Aufenthaltserlaubnis in Thailand
6. Proof of relationship to a family in Thailand, e.g. A copy of marriage certificate / birth certificate / certificate of adoption
   Nachweis der Verwandtschaft mit einer Familie in Thailand, z. B. eine Kopie der Heiratsurkunde / Geburtsurkunde / Adoptionsurkunde
   Personaldatenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
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Kern

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #39 am: 08. November 2023, 02:03:16 »

... früher im alten Honorarkonsulat war das Visum immer innerhalb von Minuten gestempelt ...

Dieses schnelle und einfache Prozedere im früheren Konsulat in München vermisse ich sehr.
Ruckzuck hatte man ein Visum, mit dem man sich etliche Monate in Thailand aufhalten konnte.
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tom_bkk

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #40 am: 08. November 2023, 03:57:02 »

Zitat
... früher im alten Honorarkonsulat war das Visum immer innerhalb von Minuten gestempelt ...

Mit der netten etwas reiferen Sachbearbeiterin, die in den frühen 2000ern sogar noch in ihrem Kabuff geraucht hat  C--
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Helli

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #41 am: 08. November 2023, 15:23:46 »

  Zum Verständnis:wenn ich das Visa O8 beantrage wird in München, Berlin und Frankfurt das Gleiche gefordert.
 
 

...was sich derzeit fast täglich und bei den Konsulaten unterschiedlich ändert! Bisher hab' ich noch keine Info gelesen, wie es tatsächlich seit 28.10. läuft!
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namtok

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #42 am: 08. November 2023, 15:52:40 »

Zitat
noch keine Info gelesen, wie es tatsächlich seit 28.10. läuft!

Die finanzielle Nachweispflicht fuers Tourivisum ist verschwunden (sitze gerade beim Antrag ausfuellen).

Zitat
der netten etwas reiferen Sachbearbeiterin

war sie nicht die Chefin (Honorarkonsulin) selbst ?
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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #43 am: 08. November 2023, 17:08:07 »

Das teuerste in der Liste:  Fuer ein Multiple Non Immigrant Businessvisum werden mindestens  3 Mio Baht gefordert.

Vor einem Monat e-Visa gemacht ,die Passhaltene Seite braucht man nicht mehr ,ebenso muss man das Deklaration Dokument nicht mehr ausdrucken und wieder hochladen, wird jetzt automatisch eingefügt mit deinem Namen.

Wie lang hat es dann ab Bezahlung bis zur Ausstellung gedauert ? 

Meine Erfahrung damit ist nicht die beste, da man bei der Wiedereroeffnung vor 2 Jahren erst ab Ende Nov das damals neue E Visum beantragen konnte, es kam dann bei der Einreise Anfang der 2. Dezemberwoche ein paar Stunden zu spaet.
Schon bei der Zwischenlandung war klar dass sich gleich was tut, nachdem der Status von 2 Wochen "pending" einen Schritt weitergesprungen war, aber leider war es nicht rechtzeitig genug fuer die Einreise in der Mailbox.
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Das ganze hat 11 Tage gedauert mit einem Wochenende dazwischen plus einem Nachtrag per E-Mail, bei einem  Punkt wird widerholt nach deiner Passseite gefragt oder Personalausweis doch die Passseite wird automatisch eingefügt und prompt kam die Aufforderung die Vorder und Rückseite meines Personalausweises nachzureichen per Mail , habe dann  dies nachgereicht und 2 Tage später um 16:40 Uhr war das Visa da .
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atm

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Re: Neue Regeln beim E-Visa
« Antwort #44 am: 08. November 2023, 17:14:59 »

Helli, das ist der Knackpunkt (zumindest in München):
Zitat
Purpose of Visit : To stay with Thai family residing in Thailand (more than 60 days)

Also bis 59 Tagen Aufenthalt muss man zur Zeit keinerlei Geld nachweisen. Aber ab 61 bis 90 Tagen Aufenthalt schon.  }{
Und das Visa O mit mehrfacher Einreise wird (noch  ??? ) nicht angeboten. Noch heißt es:
Zitat
• Nach der Einreise nach Thailand: Aufenthaltsverlängerung (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) / Änderung der Visumart und Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) können bei der Immigrationsbüro im Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. +66-(0)-2141-9889 oder auf
http://www.immigration.go.th beantragt werden. Die Verlängerung des Aufenthalts und die Änderung bestimmter Visumarten liegen im alleinigen Ermessen des Immigrationsbeamten.

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Also hier muss ich wiedersprechen bei meinem TR Visum vorigem Monat musste ich einen Kontoauszug von 5000 Euro mit meinem Namen nachweisen und das besagte Summe schon 3 Monate auf diesem Konto liegen muss .
Konsulat Frankfurt.

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Änderung:
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« Letzte Änderung: 08. November 2023, 19:47:10 von Kern »
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