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Autor Thema: Reisepass  (Gelesen 56244 mal)

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ThaiAlarm

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Re: Reisepass
« Antwort #30 am: 29. März 2010, 23:57:05 »

Ich stelle mal folgende Überlegungen zur Diskussion:
1. Verjährungsfristen kann man kippen. Seine Opfer warten nur darauf, dass er nach Deutschland zurück kommt. Deswegen hat er auch seine "Krankheit" vorgeschoben.
2. Dass er den alten Reisepass "verlegt" hat, dürfte seine Gründe haben.
3. Er hat nach eigenen Angaben Kunden betrogen und hat bis heute den Schaden nicht beglichen. Verjährung hin oder her, er ist ein Betrüger. Dass er hier "gute Ratschläge" bekommt, obwohl er noch Verjährungsfristen zum Thema macht, ist eine Schande!
4. Neun Jahre in Thailand zu leben, erfordert Kapital oder ein so gutes Einkommen, von dem man auch zwei Häuser bezahlen kann.
5. Hat er Kapital aus Deutschland mitgebracht, ist dies ein Indiz für seine Betrügereien.
6. Hat er darüber hinaus in Thailand ein Einkommen gehabt, setzt dies eine Arbeitserlaubnis voraus.
7. Für einen Aufenthalt in Thailand muss sein Reisepass noch mindestens sechs Monate Gültigkeitsdauer haben. Er kann sich auf ein paar unbequeme Fragen bei der Immi einstellen, wenn er dort wegen des neuen Jahresvisums aufkreuzt. Denn mit dem neuen Reisepass, sollte er ihn je erhalten, muss er auch den alten vorlegen - und wo ist dieser? Richtig, nicht da, weil in diesem das Verfallsdatum steht. Aber das könnte man ja aus früheren Visa-Anträgen herauslesen.
8. Das Ganze ist möglicherweise nur ein fake, um die Foristen aus der Reserve zu locken. Das würde auch die Offenbarungen von Boerd erklären.

Ich schließe mich der Frage anderer Foristen an: Warum fährt er nicht einfach zur Botschaft in BKK und beantragt einen neuen Reisepass? Daran führt ohnehin kein Weg vorbei, egal welche Tipps er hier noch bekommt!
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Tigerwoods

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Re: Reisepass
« Antwort #31 am: 30. März 2010, 00:20:50 »

@thaiAlarm

Ich hoffe auch, dap es sich um eine Fake Story handelt aber mein Instinkt und vorherige Beiträge Boerds deuten eher auf das Gegenteil hin.
Zitat thaialarm
Er hat nach eigenen Angaben Kunden betrogen und hat bis heute den Schaden nicht beglichen. Verjährung hin oder her, er ist ein Betrüger. Dass er hier "gute Ratschläge" bekommt, obwohl er noch Verjährungsfristen zum Thema macht, ist eine Schande!

Das denke ich auch. Die Forumsmitglieder sollten sich hier nicht instrumentalisieren lassen. Generell finde ich es auch sehr gut, dass man sich mit allen Sorgen und Problemen an das Forum wenden kann, jedoch wenn es sich hier um Beihilfe  zur Vermeidung einer offensichtlichen Strafverfolgung handelt, geht es eindeutig zu weit. Aber vielleicht bin ich mit meinen Moralvorstellungen auch von gestern. .....
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heitzer

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Re: Reisepass
« Antwort #32 am: 30. März 2010, 02:43:53 »

Man muss Straf und Zivielrecht auseinanderhalten. wenn die Gläubiger normal vorgegangen sind dann haben sie erst einen mahnbescheid losgeschickt,wenn dann kein einspruch erfolgt ist dann wird klage eingereicht und ein versäumnissurteil gefällt.mit diesem urteil können die gläubiger einen gerichtsvollzieher beauftragen der wenn er den schuldner nicht antreffen kann einen haftbefehl zur abgabe der eidesstattlichen versicherung beantragen kann.wenn der schuldner nun diese versicherung abgibt dann sind die haftbefehle erledigt.ob er sich allerdings weiter im ausland aufhalten darf oder alles zur tillgung tun muss weis ich nicht. Haben damals  die gläubiger betrugsanzeige gestellt und es ist ein ermittlungsverfahren eröffnet worden dann solltest du versuchen über einen anwalt herhauszufinden ob es vieleicht eine verurteilung in abwessenheit gegeben hat und wie hoch die strafe ist,sollte nur ermittelt worden sein dann meine ich müste die sache strafrechtlich verjährt sein.
« Letzte Änderung: 30. März 2010, 02:57:23 von heitzer »
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dii

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Re: Reisepass
« Antwort #33 am: 30. März 2010, 04:41:14 »

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udo50

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Re: Reisepass
« Antwort #34 am: 30. März 2010, 05:12:06 »


   dii du bist spitze
  udo ;} 
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Gruß Udo

dii

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Re: Reisepass
« Antwort #35 am: 30. März 2010, 05:25:36 »

...oh oh dann schau mal da  :]     http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=4957.75     
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hellmut

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Re: Reisepass
« Antwort #36 am: 30. März 2010, 05:33:51 »

Wenn der Pass schon wohl seit (mindestens) 9 Monaten "verlegt" wurde,  dürfte die letzte 90 Tage Meldung wohl auch schon etwas länger her sein. Und Rentner-Jahresvisum ohne Rentenbescheinigung etc. ist eher unwahrscheinlich. Somit dürfte der gute Mann wohl schon geraume Zeit ohne Visa im Land leben. All das nur wegen eines vor 9 Jahren verpassen Rückflugs wegen nachweislicher Krankheit?  --C  --C

Wer das kleinere Übel darin sieht, jederzeit als illegaler Einwanderer von den th. Behörden inhaftiert zu werden, statt einen neuen Pass beim Konsulat zu beantragen, wird wohl deutlich mehr auf dem Kerbholz haben, als er hier den Anschein geben will.
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dii

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Re: Reisepass
« Antwort #37 am: 30. März 2010, 05:58:13 »

@ Schnullie, wie kommst du drauf das er Rentner ist  ???

Hallo Tipforumsleser,

ich habe eine "kleine" Angelegenheit und wuerde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Es handelt sich um eine evtl. Scheidung und die/meine Frage bezieht sich auf das Jahresvisa. Ob dies nach Durchfuehrung der Trennung erlischt oder noch bis
Ablauf Gueltigkeit behaelt. Ich habe gerade erst ein Jahresvisa wegen Ehe erhalten. Leider bin ich erst etwas ueber 30 Jahre alt, lebe aber schon 7 Jahre in Thailand (mit dieser Frau zusammen). An eine Versoehnung mit der Frau zu erreich, glaube ich nicht mehr. Sie hat zu viel "Sch***e gebaut". Thai ins Haus, mit dem noch gevoe***t. Einen Freund meinerseitens um Geld betrogen und momentan das "For Sale-Schield" ans Haus gehaengt.

Ich moechte noch hinzufuegen, das ich das Jahresvisa in Thailand erhalten habe. Dies jetzt schon seit 7 Jahren, also so lange wie die Ehe bestand. Zum momentanem Zeitpunkt, bin ich noch verheiratet, lebe aber von meiner Frau getrennt (habe aus meinem eigenem Haus fluechten muessen und bin momentan bei Freunden unter gekommen. Da momentan, die Frau mich versucht zu Erpressen, taegliche Anrufe wegen "Kohle", wenn nicht mach ich dich fertig und fange mal mit dem Visa an. Auch der Gefahr hin, das sie Schulden macht, fuer die ich dann mit verantworlich bin (Laut eines Beaknnten). Ist die Trennung eigentlich unumgaenglich. Ich moechte allerdings hier bleiben und noch einmal einen "Neustart" wagen. Dafuer brauche ich allerdings das Visa weiterhin.

Danke fuer Eure Auskunft
Boerd
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Tigerwoods

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Re: Reisepass bei vorliegendem Haftbefehl
« Antwort #38 am: 31. März 2010, 19:07:06 »

Hallo Boerd,
halte uns doch bitte auf dem laufenden oder hat es Dir ob der vielen guten Ratschlaege die Sprache verschlagen. Ich wuerde mich freuen, wenn Du uns weiterhin berichtest.
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schoopthai

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Re: Reisepass
« Antwort #39 am: 31. März 2010, 22:01:57 »

@ boerd,

Wo siiser denn???? --C

Bis dann

Michael
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kidpratunam

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Re: Reisepass
« Antwort #40 am: 31. März 2010, 22:51:30 »

Man muss Straf und Zivielrecht auseinanderhalten. wenn die Gläubiger normal vorgegangen sind dann haben sie erst einen mahnbescheid losgeschickt,wenn dann kein einspruch erfolgt ist dann wird klage eingereicht und ein versäumnissurteil gefällt.mit diesem urteil können die gläubiger einen gerichtsvollzieher beauftragen der wenn er den schuldner nicht antreffen kann einen haftbefehl zur abgabe der eidesstattlichen versicherung beantragen kann.wenn der schuldner nun diese versicherung abgibt dann sind die haftbefehle erledigt.

In dem konkreten Fall ist das alles reine Theorie, da sich der Schuldner ja im Ausland aufhaelt. Zivilrechtlich gibt es nicht viel was ein Glaeubiger machen kann. Er kann den Schulder im Ausland ausfindig machen und seine Forderung dort geltend machen. Aber das setzt voraus dass beim Schuldner noch Geld vorhanden ist.

ob er sich allerdings weiter im ausland aufhalten darf oder alles zur tillgung tun muss weis ich nicht.

Warum sollte er das nicht duerfen? Grundsaetzlich darf jeder seinen Wohnort frei waehlen, auch wenn er mittellos ist und Schulden hat. Ausnahmen gibt es meines Wissens nur bei Steuerschulden, da gibt es tatsaechlich Faelle in denen der Pass eingezogen wurde.

Haben damals  die gläubiger betrugsanzeige gestellt und es ist ein ermittlungsverfahren eröffnet worden dann solltest du versuchen über einen anwalt herhauszufinden ob es vieleicht eine verurteilung in abwessenheit gegeben hat

In Deutschland gibt es keine Verurteilungen in Abwesenheit. Wenn der Beschuldigte nicht da ist dann gibt es auch kein Gerichtsverfahren. Legen die Ermittlungsbehoerden Wert auf eine Verurteilung dann muessen sie dafuer sorgen dass der Beschuldigte nach Deutschland kommt, z.B. durch einen internationalen Haftbefehl.

und wie hoch die strafe ist,sollte nur ermittelt worden sein dann meine ich müste die sache strafrechtlich verjährt sein.

Ueblicherweise verjaehrt Betrug nach 5 Jahren. In besonders schweren Faellen aber erst nach 10 Jahren. Es kommt aber immer auf die konkreten Umstaende an. Dazu kommt: Durch verschiedene Massnahmen der Ermittlungsbehoerden (z.B. Vorladung zur Vernehmung, Erlass eines Haftbefehls) wird die Verjaehrung unterbrochen. Hier ist also auf jeden Fall ein Anwalt gefragt der Akteneinsicht nehmen und die Lage einschaetzen kann.
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wolli

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Re: Reisepass
« Antwort #41 am: 01. April 2010, 13:39:27 »

Hallo kidpratunam,

das ist der erste, und beste Beitrag, mit Qualifizierten Aussagen,

mit dem kann der boerd, was anfangen, boerd ich wuensch dir

alles gute mit deiner neuen Frau, und das du alles auf die Reihe

bekommst
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thaiman †

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Re: Reisepass
« Antwort #42 am: 01. April 2010, 14:20:45 »


Hier sollte man froh sein, das Einem nichts gehoert und mit Ruhe das
Futter der Hosentasche rausziehen kann
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Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man nicht ausgibt

namtok

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Re: Reisepass
« Antwort #43 am: 01. April 2010, 14:50:50 »

Letzte Seite:  :-)

Deutscher Pass:  Dieser Pass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Thaipass:  This Passport is the property of the Royal Thai Government and may be withdrawn at any time


Als Deutscher hat man demnach ein Recht auf Reisefreiheit, für die Thais ist das Reiserecht vom Wohlwollen der Regierung abhängig...   :}
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Grüner

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Re: Reisepass
« Antwort #44 am: 01. April 2010, 17:39:07 »

Die Nutzung von fremden Eigentum kann Dir auch dann jederzeit entzogen werden, wenn s nicht extra draufsteht.
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