Kann es sein,dass die Erwartungshaltung an die
Botschaften etwas ueberzogen ist ?
Erwartet man wirklich,dass Tag und Nacht ein Mit-
arbeiter bereitsteht,um einen Festgenommenen sofort
zu besuchen ?
Und was haette ein sofortiger Besuch bewirkt ?
Der Botschaftsangehoerige ist nicht befugt,mit den
Behoerden Verhandlungen aufzunehmen,ja er hat auch
kein Recht,Einsicht in die Unterlagen der Untersuchung
zu nehmen.
Er haette sich lediglich ueberzeugen koennen,ob die
Unterbringung standardgemaess ist,ob die Versorgung
mit Nahrungsmittel ausreichend ist,ob Angehoerige ver-
staendigt werden sollen oder ob es einen sonstigen Bedarf
gibt,den eine Botschaft zu leisten berechtigt ist.
Ueber eine menschenrechtsunwuerdige Behandlung wurde
nicht geklagt und wenn bei der deutschen Botschaft niemand
zu erreichen war,so konnte der Student sich an eine andere EU-
Botschaft wenden.
Zu klaeren waere,ob eine 6-taegige Festnahme der Ausnahme-
rechtslage in der Tuerkei entsprach.
Abschliessend sei festgehalten,dass selbstverstaendlich eine
Notfallnummer bereitsteht.
Nur ob eine Festnahme unter den Begriff "Notfall" faellt,bleibt
offen.
Jock