Noch mal ganz langsam.
Eine Ehe in Thailand geschlossen muß nach der Thaigesetzgebung erfolgen !
Gesetzgebung in Thailand.:http://www.dopa.go.th/English/servi/marry.htm
du kannst den gleichen Wortlaut in Thai haben.
Da steht aber nichts in der Gesetzgebung,es besteht eventuell ein Vertrag,zwischen Außenministerium und Amphö Bang Rak,
eine Ehe zu schließen,ohne Überbeglaubigung durch das Außenministerium.
Alle Staaten haben das Recht,eine Eheschließung in Thailand,nach internationalen Standart,auf die Einhaltung der Gesetzmäßigkeit
in Thailand zu überprüfen!
Für Deutschland kannst du das sehen unter Art.13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
da steht,nach der Gesetzgebung des Heiratstaates.
Eine Ehe geschlossen in Bang Rak ohne Überbeglaubigung,legalisiert von der Botschaft ist keine Rechtsgültige Ehe !
Bedenke,die Botschaft hat kein Recht und keinen Auftrag die Rechtsmäßigkeit der Eheschließung zu überprüfen !
Sie legalisiert nur eine Urkunde,das die Dienstsiegel und die Unterschrift Echt sind.
Egal,ob die Botschaft schreibt,in Bang Rak können sie heiraten ohne Überbeglaubigung ist nicht Rechtsrelevant.
Jedes Brautpaar ist für seine Heiratspapiere selbst verantwortlich.
Eine durch eine Stelle in Deutschland anerkannte Eheschließung ist für andere Stellen nicht Rechtsverbindlich.
Sollte eine Stelle in Deutschland,auch nach Jahren,die Rechtsmäßigkeit der Ehe in Zweifel ziehen,so können sich die Eheleute oder Witwe nicht auf die vorherige Anerkennung berufen.
Den Nachweis über die Rechtsmäßigkeit der Ehe muß von den Eheleuten erbracht werden,mit dem Nachweis,bei der Eheschließung wurde die Thaigesetzgebung eingehalten.
Noch Fragen @P-Pong,ich gebe hier weiter gerne Auskunft.
EDIT: Überflüssiges Schachtelvollzitat weg.