Habe dem AA eine Zeit gegeben von 14 Tagen,um diese Praxis zu beenden.
Nicknamen-Outing? 
Willkommen im Forum, Guido W. 
Ist schon Eigenartig wie hier von einem Global Moderator eine Diffamierung angegangen wird!
Kann dieser nicht mal im Archiv nachsehen,wo ich schon unter "rama-6"dabei war und die E-Mailadresse vergleichen,unter welche ich mich angemeldet habe???
Wie wurde ich angegriffen und Verhöhnt,im Forum vom Tip,für meinen Kampf für uns deutsche Auslandsrentner,unsere Rente Kostenfrei,nach der Gesetzgebung in Thailand zu erhalten?
Was ist nun mit der Kostenfreien Überweisung?
Der Erste Senat des BVG überlegt noch immer über die Klageannahme unter dem Aktz.: 1 BvR 764/11
Wobei die DRV Berlin Fakten schaffen möchte,diese Klage zu verhindern.
Lezten Monat wurde unsere Rente Kostenfrei Überwiesen,für den Monat davor wurde uns eine Extrazahlung von 2000,-Baht gezahlt.
Fragt nur mal unter euren Bekannten!
Nun zu der Gesetzgebung in Thailand für die Eheschließung.: Das Standesamt 1 Berlin sagt,eine Rechtsgültige Ehe ist vollzogen,
nach der Gesetzgebung des Art. 11 Abs 1 EGBGB,der Rentenversicherungsträger sagt,einen Rechtsanspruch auf Witwenrente besteht,bei Einhaltung des Art.13 EGBGB in Verbindung mit Art.11 Abs.1 EGBGB.
In beiden Artikeln steht,eine Rechtsgültig Ehe im Ausland ist anzuerkennen,unter der Voraussetzung der Einhaltung der Gesetze des Heiratstaates,vollzogen von einem Beamten der von diesem Staat damit Beauftragt wurde.
Jeder für sich kan doch bei der Botschaft anfragen,warum schickt die Botschaft,offen auf ihrer Homepage,entgegen der Thaigesetzgebung,diese Leute in eine Rechtsungültige Ehe?
""Die Konsularbescheinigung muß vom AA Thailand Überbeglaubigt werden,ohne Überbeglaubigung erkennen die Amphös in Thailand die Konsularbescheinigung nicht als Rechtsgültig an.
Aber gehen sie zum Standesamt Bang Rak,da wird die Überbeglaubigung nicht verlangt.""
Die Botschaf wird euch antwoten,wir sind nicht befugt und Berechtigt eine Eheschließung in Thailand auf ihe Rechtsgültigkeit zu überprüfen.Wir Bestätigen nur die Unterschrift und den Dienstsiegel des Amphö als Echt.
Dann wird noch der Rechtliche Hinweis erfolgen
Die Gesetzgebung über den Nachweis des Art.11 und 13.Abs.1
Alle Brautpaare sind für die Einhaltung der Artikel allein und Selbstverantwortlich zuständig.
Alle Ehepaare/Witwen müßen selbst den Nachweis der Rechtsgültigkeit erbringen,auf Nachfrage einer Stelle in Deutschland.
Wer nun Denkt,ich habe meine Ehe in Deutschland auf dem Standesamt registrieren lassen,unterliegt dem Trugschluß,diese sei nun eine Rechtsgültige Eheschließung.Eine Rechtsungültige Ehe dem Standesamt unterzujubeln ist Strafbar.