Achtung! vom Propaganda-Sender RT der Beschluss des Bundesrates betreffend Infektionsschutzgesetz:
Ab ca 1:58 sagt der Gesundheitsminister Jens Spahn:
" ... indem wir agieren und handeln, im Bund und in den Ländern immer wieder anpassen an die Lage. Und zwar durch Parlaments-Entscheidungen anpassen an die Lage."
Aha ..."
durch Parlaments-Entscheidungen!
Die sind aber in diesem veränderten Infektionsschutzgesetz (IfSG, >>
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html <<)
in keinster Weise zwingend vorgeschrieben!Und das in einem Gesetz, durch das Behörden und Politiker etliche Grundrechte und Freiheiten von
allen Menschen in Deutschland massiv einschränken können!
Es gibt keinen Passus, der vorschreibt, dass der Bundestag, der Bundesrat und/oder die Landtage (beispielsweise jeden Monat) darüber entscheiden, ob ein epidemischer Ernstfall (noch oder überhaupt) vorliegt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche wegfallen sollen usw.
Auch eine zeitliche Begrenzung von eventueller Willkür ist nicht eingebaut.
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Aber es gibt diversen juristischen "Gummi" zugunsten eventueller Willkür!
Ganz schlimmes Beispiel im § 16 dieses Gesetzes:
" (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren."
Also:
... oder ist ANZUNEHMEN, dass solche Tatsachen vorliegen ...